Warnung vor Geldforderungen aufgrund von gefälschten Dokumenten des BVwG

Betrüger fordern von Betroffenen Überweisungen von „Verwaltungsstrafen“

Aus aktuellem Anlass warnt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erneut vor Betrugsversuchen mit gefälschten Schreiben bzw. Entscheidungen des BVwG, in denen die Überweisung eines Geldbetrages im Zusammenhang mit einer fiktiven „Verwaltungsstrafe“ gefordert wird. 

Soweit bisher bekannt, werden Logo, Geschäftszahl, Unterschriftenformel und elektronische Signatur eines Beschlusses bzw. eines Schreibens des Präsidiums des BVwG verwendet und Betroffene aufgefordert, Verwaltungsstrafen auf ein angegebenes Konto zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Schreiben keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG aufweist und keine Rechtswirkungen entfaltet. Den darin enthaltenen Forderungen zur Zahlung von Verwaltungsstrafen ist keinesfalls Folge zu leisten. Sofern Sie nach Erhalt eines derartigen Schreibens unsicher sind, wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an kommunikation@bvwg.gv.at.  

Das BVwG hat nach dem Bekanntwerden derartiger E-Mails den Sachverhalt unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Prüfung weitergeleitet.