Variantenangebot

Merkmal des Variantenangebotes ist, dass dieses vom Auftraggeber vorgegeben wird und nicht – wie bei Alternativ- und Abänderungsangeboten – auf selbstständige Initiative des Bieters zurückgehen. Im Unterschied zum Alternativangebot weicht es nur in einzelnen Positionen von der Ausschreibung ab. Mit einem Variantenangebot kann sich der Auftraggeber mehrere Lösungsvorschläge anbieten lassen.