Anwaltspflicht/Anwaltszwang

bedeutet, dass die Partei in einem Verfahren von einem Rechtsanwalt vertreten sein muss und dieser sämtliche Schriftsätze zu verfassen hat.

Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht/kein Anwaltszwang-

Im Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts besteht Anwaltspflicht/Anwaltszwang.