Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

Ein von einem Verwaltungsorgan in Vollziehung der Gesetze individuell ausgesprochener Befehl oder gegen eine Person individuell ausgeübter Zwang. Man spricht auch von einer verfahrensfreien Maßnahme, da kein Bescheid erlassen wird.
Das Rechtsmittel dagegen wird als Maßnahmenbeschwerde bezeichnet.