Update - Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ wurde aktualisiert

Der Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ stellt neben einem umfangreichen Weiterbildungsangebot und der Etablierung einer Ansprechrichterin für Fragen des Kindeswohls am Bundesverwaltungsgericht ein Kernstück in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission dar.

Da es sich um ein „lebendes“ Dokument handelt wurde erneut eine Überarbeitung vorgenommen und die neuste Rechtsprechung eingepflegt.

Weitere Informationen zum Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ finden Sie hier. Die aktuelle Version des Leitfadens finden Sie hier.