Wien, 09.03.2015 Rund 32.000 Verfahren waren im ersten Geschäftsjahr des Bundesverwaltungsgerichts anhängig  Utl: Knapp 60 Prozent davon sind entschieden. In nur rund 3 Prozent der Fälle wurde Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben.

Wien (OTS) - "Mit rund 32.000 Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht sein erstes Geschäftsjahr abgeschlossen", sagte Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. "Knapp 60 Prozent der eingelangten Verfahren, das sind mehr als 18.000 Entscheidungen, sind bereits entschieden. Die Verfahren setzen sich zu rund einem Drittel aus Sozialverfahren, zu etwas mehr als einem Drittel aus Asyl- und Fremdenrechtsverfahren und zu etwas weniger als einem Drittel aus Verfahren im Bereich Wirtschaft und Persönliche Rechte wie etwa Datenschutz, Denkmalschutz oder Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten zusammen", so Perl weiter. "Dabei sind neben tausenden Sozial- und Asylverfahren hochkomplexe und aufwendige Verfahren wie etwa der Semmering-Basis-Tunnel oder die 3. Piste Schwechat zu bewältigen".

Das System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit habe sich gut etabliert, erläuterte Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Das sei auch daran erkennbar, dass nur in rund 3 Prozent aller entschiedenen Fälle Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben wurde. "Das neue System funktioniert reibungslos", so Sachs.

Das Bundesverwaltungsgericht ist mit seinen 435 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 168 Richterinnen und Richtern und zusätzlich mit etwa 850 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern am Hauptstandort Wien und in den Außenstellen Linz, Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs. Das Aufgabenspektrum des Bundesverwaltungsgerichts ist breit gefächert. Die zu vollziehenden Materien sind in 4 großen Bereichen zusammengefasst:

• Asyl- und Fremdenrecht

• Persönliche Rechte und Bildung (Schule, Universitäten, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten, Datenschutz, Denkmalschutz und vieles mehr)

• Soziales (Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung, Sozialversicherungspflicht, Behindertenrecht und vieles mehr)

• Wirtschaft, Verkehr, Kommunikation und Umwelt (Vergabegesetz, Arzneimittel-Erstattungskodex, Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht, Eisenbahn- und Luftfahrtgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungen,
Marktordnungsgesetz und vieles mehr)

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
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