Justizverwaltung

Kammervorsitzende

Im Rahmen der Justizverwaltung werden der Präsident und in seiner Vertretung der Vizepräsident unter anderem von den Kammervorsitzenden unterstützt. Die:der Kammervorsitzende hat die Kammer in Justizverwaltungsangelegenheiten unter Verantwortung des Präsidenten und bei voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit der Richter:innen zu leiten und auf eine möglichst einheitliche Rechtsprechung innerhalb der Kammer Bedacht zu nehmen.

Die:der Kammervorsitzende und ihre:sein Stellvertreter:in werden vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenats für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Eine vorzeitige Abberufung aus wichtigen dienstlichen Gründen ist möglich.

Präsidialbüro

Das Präsidialbüro hat den Präsidenten und den Vizepräsidenten bei der Besorgung der ihnen nach § 3 BVwGG zukommenden Aufgaben, das heißt in der Leitung der Justizverwaltung, zu unterstützen.

Evidenzstelle

Die Evidenzstelle hat alle Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts in übersichtlicher Art und Weise zu dokumentieren.

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (ausgenommen jene rein verfahrensrechtlicher Natur) sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem (RIS) zu veröffentlichen.

Die Evidenzstelle wird von einem Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts, das vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenats bestellt wird, geleitet. Die:der Leiter:in der Evidenzstelle hat dem Präsidenten über Erkenntnisse und Beschlüsse, die von der bisherigen Rechtsprechung abweichen, zu berichten.

Controllingstelle

Die Controllingstelle ist – neben dem Controllingausschuss – zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Besorgung der Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts berufen.

Die Controllingstelle unterstützt unter Verantwortung des Präsidenten die Organe des Bundesverwaltungsgerichts bei voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bei ihren Entscheidungen, in dem sie die Auslastung und Effizienz, das Erscheinungsbild und die Funktionstüchtigkeit des inneren Betriebs des Bundesverwaltungsgerichts sowie dessen aufbau- und ablauforganisatorischen Gegebenheiten in Form eines begleitenden Controlling untersucht, Abweichungen vom Sollstand feststellt und ihre Ursachen analysiert.

Die Controllingstelle wird von einem Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts, das vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenates bestellt wird, geleitet.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist mit der Besorgung der Kanzleigeschäfte des Bundesverwaltungsgerichts betraut und unterstützt die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts (Präsident, Vizepräsident, Richter:innen); sie wird vom Vorsteher der Geschäftsstelle geleitet.