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ANTRAG für DOLMETSCHER:INNEN

(schriftliche Übersetzungen)

(verpflichtend anzuführen)
Hinweis: Diese Angabe wird automatisch auf Seite 2 übernommen.
Mühewaltung § 54 Abs. 1 Z 1 lit. a GebAG
Übersetzung(en) Schriftstücke je Zeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) € 1,50
Zeilen
Für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags besteht Anspruch auf eine Gebühr im Gesamtbetrag von zumindest € 20,00
Mühewaltung § 54 Abs. 1 Z 1 lit. b GebAG
Gesetzesmäßige Beurkundung pro Übersetzung(en): Urkunde(n) à € 4,00
Mühewaltung § 54 Abs. 3 GebAG
30 % Zuschlag der in § 54 Abs. 1 GebAG geltend gemachten Gebühren, wenn die Übersetzung über (gerichtliche) Anordnung in der Zeit von 20.00 – 06.00 Uhr oder an einem Sa., So. oder gesetzlichen Feiertag erfolgte
Zwischensumme
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Sonstige Gebührenbestandteile
unter Anführung der konkreten gesetzlichen Grundlage und Beschreibung der Tätigkeit/des Gebührenbestandteiles:

Übermittlung im Wege des ERV § 31 Abs. 1a GebAG
Zwischensumme
0 % Umsatzsteuer - steuerbefreit laut UStG
Gesamtsumme
Gesamtsumme aufgerundet auf volle 10 Cent

Bei antragsgemäßer Erledigung verzichte ich auf Ausfertigung eines Beschlusses.

Es handelt sich um keinen Dienstvertrag oder dienstnehmerähnlichen Werkvertrag.

Unterschrift (kann bei Einbringung im Wege des ERV entfallen):

Abrechnung gem. Gebührenanspruchsgesetz idgF