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Sitz Wien
Erdbergstraße 192 - 196, 1030 Wien
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ANTRAG
für fachkundige Laienrichter:innen – Entschädigung gem. Verordnung des Bundeskanzlers über die Höhe der Entschädigung der fachkundigen Laienrichter:innen und Ersatzrichter:innen für die Erfüllung ihrer Aufgaben am Bundesverwaltungsgericht
(BVwG-Entschädigungsverordnung – BVwG-EV)

REISEKOSTEN:
Anreise vom Wohnort/Arbeitsstätte zum Bahnhof / Bushaltestelle und retour
Bahn-/Busreise von nach und retour
Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Preis Fahrkarte) in zum Vernehmungsort und retour
anderes Verkehrsmittel: als Gefahrene km
Bei händischer Erfassung wird der eingegebene Gesamtbetrag übernommen.
Aus folgendem Grund war die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich und zumutbar:
Nachweis darüber liegt bei: / /
AUFENTHALTSKOSTEN:
Pauschalkosten für Verpflegung
x Frühstück à € 5,80,
x Mittagessen à € 12,30
x Abendessen à € 12,30
Kosten für Nächtigung à € 18,00 bzw. bis zu € 54,00 bei Rechnungsvorlage
SUMME:
Kontoüberweisung:
Die Gebühr ist auf das Konto lautend auf:
anzuweisen.
Unterschrift