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ANTRAG

für nichtamtliche SACHVERSTÄNDIGE

Gebühr für Aktenstudium (§ 36)
erster Band (€ 11,00 bis € 65,10)
weitere(r) Band(Bände) (bis € 57,60)
allenfalls: neuerliches Aktenstudium für
Reisekosten (§ 28 Abs 2)
Benützung des eigenen PKW
a) (Beschreibung der Reisebewegung) am
km à € 0,50
b) allfällige weitere Reisebewegungen wie oben
Aufenthaltskosten (§ 29)
(Aufzählung der Kosten)
Zwischensumme
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Kosten für die Beiziehung von Hilfskräften (§ 30)
Stunden à €
für (Beschreibung der Tätigkeit: z. B. Vorbereitung des Augenscheins am ; Untersuchung am ),
Berechnung nach (Anführung der Berechnungsmethode der Entlohnung/Stundensatz)
Reise- und Aufenthaltskosten der Hilfskräfte
Sonstige Kosten (Materialien, Fremdleistungen usw. § 31) – Schreibgebühr und Porto siehe am Ende der Gebührennote
a) Kosten für
b) Kosten für
c) Kosten für
d) Kosten für
Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 32 GebAG)
a) Untersuchung am im
Wegzeiten, Stunden à € 32,90
b) Verständigung (Ladung) der Parteien (Beteiligten), Postaufgabe
Wegzeiten, Stunden à € 32,90
c) Übersendung des Gutachtens an das Gericht, Postaufgabe, allenfalls Abgabe des Gutachtens bei Gericht,
Wegzeiten, Stunden à € 32,90
d) Streitverhandlung (Hauptverhandlung) am
Wegzeiten, Stunden à € 32,90
Zwischensumme
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Gebühr für Mühewaltung für Befund und Gutachten (§§ 34, 35, 37)
Anführung der gutachterlichen Leistung und der für die Bemessung maßgeblichen Umstände (Befundaufnahme, Ausarbeitung des Gutachtens, Ausfertigung des Gutachtens; Bescheinigung eines höheren außergerichtlichen Entgelts, Rahmengebühr, gesetzliche Gebührenordnung, allenfalls Abschlag von 20 % usw.),
Stunden à €
allenfalls Tarif nach §
allenfalls Anführung der mehreren Gutachten – Gebühr für Mühewaltung für das ergänzende Gutachten, Erläuterungen usw. (§ 35 Abs 2 in Verbindung mit § 34 Abs 1/§ 34 Abs 2 bzw. Tarif)

Bei Überprüfung eines anderen Gutachtens beachte § 37 Abs. 1!
Gebühr für die Teilnahme an Verhandlung, Augenschein, Ermittlung (§ 35 Abs 1)
a) Im Auftrag des Gerichtes durchgeführte Ermittlung am ,
in , Stunden à € 49,00
bzw. Stunden à € 76,10 (20 Uhr bis 6 Uhr, Sa, So, Feiertag)
b) Gerichtlicher Augenschein am ,
in , Stunden à € 49,00
c) Mündliche Streitverhandlung (Hauptverhandlung) am ,
Stunden à € 49,00
Kosten für das Reinschreiben von Befund und Gutachten sowie sonstiger Schriftstücke (§ 31 Abs 1 Z 3)
Seiten Urschrift à € 2,90
Seiten Durchschriften à € 0,90 (bei ERV nicht vorgesehen)
Zwischensumme
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Porto (§ 31 Abs 1 Z 5)
a) für Briefe (Ladungen usw.)
b) für Aktenrücksendung
Weitere elektronische Übermittlungen im Rahmen der Erfüllung des Gutachtensauftrages (nicht iZm Gebührenantrag) (§ 31 Abs 1a): Stück à € 2,30
Zwischensumme
20 % Umsatzsteuer (§ 31 Abs 1 Z 6)
Gesamtsumme
Gesamtsumme aufgerundet auf volle 10 Cent

Bei antragsgemäßer Erledigung verzichte ich auf Ausfertigung eines Beschlusses.

Es handelt sich um keinen Dienstvertrag oder dienstnehmerähnlichen Werkvertrag.

Unterschrift (kann bei Einbringung im Wege des ERV entfallen):

Abrechnung gem. Gebührenanspruchsgesetz idgF