BVwG
Sitz Wien
Erdbergstraße 192 - 196, 1030 Wien
Tel: +43 1 601 49 – 0
Fax: +43 1 711 23-889 15 41
www.bvwg.gv.at

ANTRAG

für nichtamtliche SACHVERSTÄNDIGE

(verpflichtend anzuführen)
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Entschädigung Zeitversäumnis § 32 GebAG
begonnene Stunde(n) à € 32,90
Reisekosten § 27, § 28 GebAG
km à € 0,50
Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Preis Fahrkarte)
Aktenstudium § 36 GebAG
für den ersten Band € 11,00 bis € 65,10
für jeden weiteren Band (vom zweiten –  ) bis zu € 57,60
Mühewaltung § 35 Abs. 1 GebAG Teilnahme an Verhandlung(en)
begonnene Stunde(n) à € 49,00
begonnene Stunde(n) von 20.00–06.00 Uhr o. Sa., So., Feiertag à € 76,10
Mühewaltung § 34 Abs. 5 GebAG iVm. § 273 ZPO
begonnene Stunde(n) für Erstellung eines Gutachtens (nur SV-Länderkunde) à € 49,00
Zwischensumme
BVwG/ST/19.05.2026
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Sonstige Kosten § 31 GebAG
Reinschreiben von Befund und Gutachten: Seite(n)/je 1000 Zeichen (ohne Leerzeichen) à € 2,90
Durchschrift(en): Seite(n)/je 1000 Zeichen (ohne Leerzeichen) à € 0,90
Art der sonstigen Kosten
Übermittlung im Wege des ERV § 31 Abs. 1a GebAG
Übermittlung weiterer Unterlagen im Rahmen der Erfüllung des Gutachtensauftrages (nicht iZm Gebührenantrag) mittels ERV: à € 2,30
Zwischensumme
0 % Umsatzsteuer
Gesamtsumme
Gesamtsumme aufgerundet auf volle 10 Cent

Bei antragsgemäßer Erledigung verzichte ich auf Ausfertigung eines Beschlusses.

Es handelt sich um keinen Dienstvertrag oder dienstnehmerähnlichen Werkvertrag.

Unterschrift (kann bei Einbringung im Wege des ERV entfallen):

Abrechnung gem. Gebührenanspruchsgesetz idgF

BVwG/ST/19.05.2026