| Entschädigung Zeitversäumnis § 32 GebAG | € |
|---|---|
| begonnene Stunde(n) à € 32,90 | € |
| Reisekosten §§ 27, 28 GebAG | |
| km à € 0,50 | € |
| Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Preis Fahrkarte) | € |
| Aufenthaltskosten § 29 iVm §§ 13 bis 15 GebAG | |
| Die Reise wurde um Uhr angetreten und um Uhr beendet. | € |
| Mühewaltung § 54 Abs.4 GebAG | |
|
Auftrag zur Überprüfung von Schriftstücken, von Aufzeichnungen der Überwachung von Nachrichten oder vergleichbaren Unterlagen außerhalb einer Vernehmung oder gerichtlichen Verhandlung ohne, dass insoweit eine schriftliche Übersetzung anzufertigen ist für halbe Stunde(n) à € 25,00 |
€ |
| Zwischensumme | € |
| Übertrag der Zwischensumme | € |
| Sonstige Gebührenbestandteile | |
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unter Anführung der konkreten gesetzlichen Grundlage und Beschreibung der Tätigkeit/des Gebührenbestandteiles: |
€ |
| Übermittlung im Wege des ERV § 31 Abs. 1a GebAG | |
| € | |
| Zwischensumme | € |
| 20 % Umsatzsteuer (§ 31 Abs. 1 Z 6 GebAG) | € |
| Gesamtsumme | € |
| Gesamtsumme aufgerundet auf volle 10 Cent | € |
Bei antragsgemäßer Erledigung verzichte ich auf Ausfertigung eines Beschlusses.
Es handelt sich um keinen Dienstvertrag oder dienstnehmerähnlichen Werkvertrag.
Abrechnung gem. Gebührenanspruchsgesetz idgF