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ANTRAG für DOLMETSCHER:INNEN

(Überprüfung von Schriftstücken, von Aufzeichnungen der Überwachung von Nachrichten oder von vergleichbaren Unterlagen außerhalb einer Vernehmung/Verhandlung)

(verpflichtend anzuführen)
Hinweis: Diese Angabe wird automatisch auf Seite 2 übernommen.
Entschädigung Zeitversäumnis § 32 GebAG
begonnene Stunde(n) à € 32,90
Reisekosten §§ 27, 28 GebAG
km à € 0,50
Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Preis Fahrkarte)
Aufenthaltskosten § 29 iVm §§ 13 bis 15 GebAG
Die Reise wurde um Uhr angetreten und um Uhr beendet.
Mühewaltung § 54 Abs.4 GebAG
Auftrag zur Überprüfung von Schriftstücken, von Aufzeichnungen der Überwachung von Nachrichten oder vergleichbaren Unterlagen außerhalb einer Vernehmung oder gerichtlichen Verhandlung ohne, dass insoweit eine schriftliche Übersetzung anzufertigen ist
für halbe Stunde(n) à € 25,00
Zwischensumme
— Seite 2 —
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Sonstige Gebührenbestandteile
unter Anführung der konkreten gesetzlichen Grundlage und Beschreibung der Tätigkeit/des Gebührenbestandteiles:

Übermittlung im Wege des ERV § 31 Abs. 1a GebAG
Zwischensumme
20 % Umsatzsteuer (§ 31 Abs. 1 Z 6 GebAG)
Gesamtsumme
Gesamtsumme aufgerundet auf volle 10 Cent

Bei antragsgemäßer Erledigung verzichte ich auf Ausfertigung eines Beschlusses.

Es handelt sich um keinen Dienstvertrag oder dienstnehmerähnlichen Werkvertrag.

Unterschrift (kann bei Einbringung im Wege des ERV entfallen):

Abrechnung gem. Gebührenanspruchsgesetz idgF