| BENÜTZUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSMITTEL | |
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| Kosten für öffentliche Verkehrsmittel von der Wohnadresse zu diesem Bahnhof /zu dieser Bushaltestelle: und retour -oder- Fußweg (ab dem 2. km) von der Wohnadresse zu diesem Bahnhof /zu dieser Bushaltestelle und retour: € 1,00 à km | € -oder- € |
| Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vom Bahnhof/Bushaltestelle: nach und retour | € |
| Kosten für Stadtverkehr innerhalb von zum Vernehmungsort und retour | € |
| ANDERE VERKEHRSMITTEL | |
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Benütztes Verkehrsmittel: als
Gefahrene km Bei händischer Erfassung wird der eingegebene Gesamtbetrag übernommen.
Aus folgendem Grund war die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich und zumutbar:
Nachweis darüber liegt bei: / / |
€ |
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Pauschalkosten für Verpflegung x Frühstück à € 5,80, x Mittagessen à € 12,30 x Abendessen à € 12,30 Betreffend aus dem Ausland geladene Personen: Bei höheren tatsächlichen Kosten sind Rechnung(en) beizulegen und eine Bescheinigung, dass diese Mehrauslagen den tatsächlichen Lebensverhältnissen entsprechen (jedoch nicht mehr als das Dreifache der oa. Tarife) |
€ |
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Kosten für Nächtigung(en): War eine Nächtigung unvermeidlich, weil die Reise zur Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) angetreten oder beendet werden hätte müssen, steht eine Pauschale von € 18,00 zu. Bei Vorlage einer Rechnung gebührt ein Betrag von bis zu € 54,00 (bei aus dem Ausland geladenen Personen bis zu € 108,00)] |
€ |
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Selbstständig erwerbstätig Kopie eines Gewerbescheins liegt bei / Stunden à € 20,60 -oder- Bescheinigung über tatsächlichen (Netto-)Einkommenstentgang liegt bei / Hinweis: Der bloße Verweis auf Durchschnittswerte, Gebührenordnungen oder Honorarrichtlinien reicht nicht aus |
€ -oder- € |
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Unselbstständig erwerbstätig: Verdienstentgangsbestätigung (Formular abrufbar auf der Website des BVwG): liegt bei / |
€ |
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Kosten für Stellvertretung/ Hilfskraft Stunden à € Bescheinigung über Notwendigkeit, tatsächlich entstandene Kosten und Angemessenheit liegt bei / |
€ |
| SUMME: | € |