BVwG Logo
Sitz Wien
Erdbergstraße 192 - 196, 1030 Wien
Tel: +43 1 601 49 – 0
Fax: +43 1 711 23-889 15 41
www.bvwg.gv.at

GEBÜHRENANTRAG für Zeug:innen (§ 26 VwGVG)

REISEKOSTEN:

BENÜTZUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSMITTEL
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel von der Wohnadresse zu diesem Bahnhof /zu dieser Bushaltestelle: und retour -oder- Fußweg (ab dem 2. km) von der Wohnadresse zu diesem Bahnhof /zu dieser Bushaltestelle und retour: € 1,00 à km -oder-
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vom Bahnhof/Bushaltestelle: nach und retour
Kosten für Stadtverkehr innerhalb von zum Vernehmungsort und retour
ANDERE VERKEHRSMITTEL
Benütztes Verkehrsmittel: als Gefahrene km
Bei händischer Erfassung wird der eingegebene Gesamtbetrag übernommen.
Aus folgendem Grund war die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich und zumutbar:
Nachweis darüber liegt bei: / /

AUFENTHALTSKOSTEN:

Pauschalkosten für Verpflegung
x Frühstück à € 5,80,
x Mittagessen à € 12,30
x Abendessen à € 12,30
Betreffend aus dem Ausland geladene Personen: Bei höheren tatsächlichen Kosten sind Rechnung(en) beizulegen und eine Bescheinigung, dass diese Mehrauslagen den tatsächlichen Lebensverhältnissen entsprechen (jedoch nicht mehr als das Dreifache der oa. Tarife)
Kosten für Nächtigung(en):
War eine Nächtigung unvermeidlich, weil die Reise zur Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) angetreten oder beendet werden hätte müssen, steht eine Pauschale von € 18,00 zu.
Bei Vorlage einer Rechnung gebührt ein Betrag von bis zu € 54,00 (bei aus dem Ausland geladenen Personen bis zu € 108,00)]

ENTSCHÄDIGUNG FÜR ZEITVERSÄUMNIS (nur für berufstätige Personen):

Selbstständig erwerbstätig
Kopie eines Gewerbescheins liegt bei /
Stunden à € 20,60 -oder-
Bescheinigung über tatsächlichen (Netto-)Einkommenstentgang liegt bei /
Hinweis: Der bloße Verweis auf Durchschnittswerte, Gebührenordnungen oder Honorarrichtlinien reicht nicht aus
-oder-
Unselbstständig erwerbstätig:
Verdienstentgangsbestätigung (Formular abrufbar auf der Website des BVwG): liegt bei /
Kosten für Stellvertretung/ Hilfskraft Stunden à €
Bescheinigung über Notwendigkeit, tatsächlich entstandene Kosten und Angemessenheit liegt bei /
SUMME:
Die Gebühr ist auf das Konto lautend auf:
anzuweisen.
Die Gebühr ist im Postweg an die aktuelle Meldeadresse zur Auszahlung zu bringen.
Hinweis: Zur Bearbeitung des Antrages ist es notwendig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird und alle notwendigen Unterlagen beigelegt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag innerhalb von 14 Tagen (bei aus dem Ausland geladenen Beteiligten innerhalb von vier Wochen) nach Abschluss der Vernehmung (oder nachdem Sie zu einer Vernehmung gekommen sind, aber nicht vernommen wurden) bei sonstigem Anspruchsverlust geltend zu machen ist. Näheres entnehmen Sie dem Hinweis zum Gebührenanspruch, welcher der Ladung zur Verhandlung beigelegt wurde.
Unterschrift
(eigenhändig oder durch Bevollmächtigten unter Vorlage der Vollmacht)