Sitz Wien
Erdbergstraße 192 - 196, 1030 Wien
Tel: +43 1 601 49 – 0
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www.bvwg.gv.at
VERDIENSTENTGANGSBESTÄTIGUNG FÜR UNSELBSTÄNDIG ERWERBSTÄTIGE
Der Arbeitgeber / Die Arbeitgeberin
Frau / Herr / Firma
Straße / Nr.
Postleitzahl / Ort
bestätigt, dass Frau / Herr
Familienname
Vorname
Beruf
Arbeitsort
Straße / Nr.
Postleitzahl / Ort
bei oben angeführten Arbeitgeber / abgeführter Arbeitgeberin beschäftigt ist und anlässlich der Ladung zum Bundesverwaltungsgericht in
am
einen Verdienstentgang hatte.
Zur Beachtung: Diese Bestätigung ist unter Anschluss der Ladung vorzulegen. Die Bekanntgabe des Netto(Stunden)lohns (Nettogehalts) ist unbedingt erforderlich, da nur dieser vergütet werden kann. Aus der Bestätigung muss auch zu ersehen sein, ob die Arbeit am Tag der Ladung wieder aufgenommen werden konnte oder nicht. Sind dem / der Geladenen auch zusätzliche Vergütungen entgangen, so ist dies mit entsprechender Begründung an geeigneter Stelle des Formblattes zu bestätigen. Unrichtige Angaben werden strafgerichtlich verfolgt!