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ANTRAG für DOLMETSCHER:INNEN

(Vernehmung oder gerichtliche Verhandlung)

(verpflichtend anzuführen)
Hinweis: Diese Angabe wird automatisch auf Seite 2 übernommen.
Entschädigung Zeitversäumnis § 32 GebAG
begonnene Stunde(n) à € 32,90
Reisekosten §§ 27, 28 GebAG
km à € 0,50
Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Preis Fahrkarte)
Aufenthaltskosten § 29 iVm §§ 13 bis 15 GebAG
Die Reise wurde um Uhr angetreten und um Uhr beendet.
Mühewaltung § 54 Abs. 1 Z 2 GebAG
für die erste halbe Stunde € 40,00
für die zweite halbe Stunde € 30,00
für weitere halbe Stunde(n) à € 25,00
Mühewaltung § 54 Abs. 1 Z 2 letzter Halbsatz GebAG
für die Übersetzung eines im Rahmen der Vernehmung oder gerichtlichen Verhandlung angefertigten Schriftstücks während derselben Vernehmung oder gerichtlichen Verhandlung (Rückübersetzung)
Zwischensumme
Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. vom
Übertrag der Zwischensumme
Mühewaltung § 54 Abs. 1 Z 1 lit. a und b GebAG
Übersetzung Schriftstücke je Zeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) € 1,50
Zeilen
Für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags besteht Anspruch auf zumindest € 20,00
Sonstige Gebührenbestandteile
unter Anführung der konkreten gesetzlichen Grundlage und Beschreibung der Tätigkeit/des Gebührenbestandteiles:

Übermittlung im Wege des ERV § 31 Abs. 1a GebAG
Zwischensumme
20 % Umsatzsteuer (§ 31 Abs. 1 Z 6 GebAG)
Gesamtsumme
Gesamtsumme aufgerundet auf volle 10 Cent

Bei antragsgemäßer Erledigung verzichte ich auf Ausfertigung eines Beschlusses.

Es handelt sich um keinen Dienstvertrag oder dienstnehmerähnlichen Werkvertrag.

Unterschrift (kann bei Einbringung im Wege des ERV entfallen):

Abrechnung gem. Gebührenanspruchsgesetz idgF